Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der
NEUHAB GmbH, Oskar von Miller Straße 6, 82008 Unterhaching
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Neubauer

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge, die mit der NEUHAB GmbH abgeschlossen werden. Andere AGB oder AMB als die der NEUHAB GmbH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die NEUHAB GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Preise können dann modifiziert werden, wenn im jeweiligen Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht oder auch nicht für die gesamte Vertragsdauer zur Verfügung stehen, wird sich die NEUHAB GmbH bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
  4. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann seitens der NEUHAB GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn Bewohner sich nicht an die gültige Hausordnung halten. Ebenso ist eine sofortige Vertragsauflösung seitens der NEUHAB GmbH möglich, wenn der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht vollständig erfüllt. In diesem Fall ist eine Räumung der Wohneinheiten sofort durch den Mieter vorzunehmen. Sollte dies durch den Mieter nicht geschehen, ist die NEUHAB GmbH berechtigt, die Wohneinheiten anderweitig zu Lasten des Mieters räumen zu lassen. Ein Rücktritt seitens des Mieters kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit der NEUHAB GmbH erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer besenrein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10.00 Uhr zu räumen.
  5. Kautionen: Bei Mietverträgen in denen nachschüssige Zahlung vereinbart wurde, ist bei Vertragsunterzeichnung eine Kautionszahlung sofort per bar/Scheck oder wenn von der NEUHAB GmbH im Mietvertrag vermerkt per Überweisung sofort fällig. Die Höhe der Kaution errechnet sich nach dem vereinbarten Mietzins mal der maximal zu erwartenden Personenzahl mal 3 Monate bzw. bei kurzfristigererer Mietdauer den entsprechenden Tagen.

    Bei Mietverträgen in denen vorschüssige Zahlung vereinbart wurde ist bei Vertragsunterzeichnung eine Kautionszahlung sofort per bar/Scheck oder wenn von der NEUHAB GmbH im Mietvertrag vermerkt per Überweisung sofort fällig. Die Höhe der Kaution errechnet sich nach dem vereinbarten Mietzins mal der maximal zu erwartenden Personenzahl mal 3 Monate bzw. bei kurzfristiger Mietdauer den entsprechenden Tagen.

    Kautionen werden nach Mietvertragsende, nach evtl. Abzug von Kosten, die aus der Haftungsklausel des Mieters abgeleitet werden können, an den Vertragspartner zurück überwiesen. Eine Verrechnung der Kaution mit jeglichen offenen Forderungen der NEUHAB GmbH an den Vertragspartner oder auch jeglicher Forderungen des Vertragspartners an die NEUHAB GmbH, sind von Seiten des Vertragspartners ausgeschlossen.

  6. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen fällig. Der Übernachtungspreis ist bei Zimmerbezug fällig. Dies gilt bei mehrtägigen Übernachtungen ebenso wie bei Monatsübernachtungen. Änderungen ergeben sich nur aus den evtl. im Mietvertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
  7. Folgende Zahlungsmittel werden bei uns akzeptiert: Barzahlung, Überweisung soweit im Mietvertrag vereinbart.
  8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, sofern die NEUHAB GmbH die Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte. Evtl. Preisdifferenzen werden auf jeden Fall zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Veränderungen der Bewohnerzahl.
  9. Feststellung der Personalien: Aufgrund der Meldevorschriften hat der den Mietvertrag bzw. des Übernahmeprotokolls unterschreibende, ein gültiges Ausweisdokument, sowie eine Vollmacht für den Abschluss des Mietvertrages für die von Ihm zu vertretende Firma/Person, vorzulegen. Die einzelnen Personen haben sich bei längerer Aufenthaltsdauer entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Verantwortung hierfür trägt der lt. Mietvertrag ausgewiesene Vertragspartner. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Benutzung von Radio- Fernsehgeräten.
  10. Für eingebrachte Gegenstände oder Materialien, gleich welcher Art, ist jedwede Haftung seitens der NEUHAB GmbH generell und auch der für die NEUHAB GmbH tätigen Personen ausgeschlossen.
  11. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Wohnheimes oder deren Gäste gefährdet, so kann sich die NEUHAB GmbH einseitig vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher unverschuldeter Umständen, wenn dadurch die Leistung des Wohnheimes unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Siehe auch hierzu als Ergänzung Punkt 4 dieser AMB.
  12. Ist im Rahmen von Vermietungen der Vertragspartner eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung der NEUHAB GmbH. Verschweigt der Mieter gegenüber der NEUHAB GmbH, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung der NEUHAB GmbH auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und die NEUHAB GmbH ist zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Vertragspartner zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages getätigten Aufwendungen verpflichtet.
  13. Die vertragliche Haftung der NEUHAB GmbH "für bei Abschluss des Vertrages vorhandenen Mängel", die infolge eines Umstandes eingetreten sind, welche die NEUHAB GmbH nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.
  14. Zur Deckung seiner Risiken aus dem Vertragsverhältnis schließt der Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung ist der NEUHAB GmbH unaufgefordert vorzulegen.
  15. Eine Untervermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung kann der Mietvertrag seitens der NEUHAB GmbH sofort gekündigt und der Mieter zur sofortigen Räumung der Wohneinheit aufgefordert werden.
  16. Bauliche und technische Veränderungen, hierzu gehören auch Einbauten, können grundsätzlich nur in Absprache mit der NEUHAB GmbH vorgenommen werden. Auch der Anschluss jeglicher elektrischer Verbraucher bedarf der Zustimmung der NEUHAB GmbH. Bei Zuwiderhandlung ist die NEUHAB GmbH berechtigt, die vorgenommenen Änderungen zu Lasten des Verursachers/Vertragspartners beseitigen zu lassen.
  17. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner München.